Ausführliche Immobilienbewertung (Verkehrswertgutachten) 

  • Scheidung insbesondere im Streitfall oder wenn einer der Partner die Immobilie behalten möchte
     
  • Erbschaft  und Auszahlung von Verwandten
     
  • Finanzamt : Für steuerliche Zwecke benötigt man manchmal den genauen Immobilienwert

Ein Verkehrswertgutachten stellt eine objektive, verlässliche, rechtskonforme und realistische Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie dar. 

Immobiliengutachter erstellen Verkehrswertgutachten für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück. 

Verkehrswertgutachten für Immobilien, die von zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen angefertigt werden, gelten vor Gericht und werden von Behörden wie z.B. dem Finanzamt in der Regel akzeptiert. 

Verkehrswertgutachten müssen einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Deshalb weist eine Verkehrswertermittlung auch meist einen Umfang von 60-80 Seiten auf. Entsprechend hoch fallen hierfür auch die Kosten an. (ab ca. 2.000,00 €)

Gutachten ist nicht gleich Gutachten: Sowohl die Methode als auch der Anlass beeinflussen die Immobilienbewertung.

 

Im Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie in der Regel durch die Normalherstellungskosten, die Alterswertminderung und Korrekturen ermittelt.

Viele Immobilien werden gekauft, um damit Erträge zu erzielen. Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert einer Immobilie für Kapitalanleger dargestellt.

Das Vergleichswertverfahren bezieht sich auf vergleichbare Immobilien. Bei diesem Immobiliengutachten wird meistens der Wert von Wohnungen, Reihenhäusern, Doppelhaushälften oder auch unbebauten Grundstücken ermittelt.